Rekrutierung von Fachkräften aus Tunesien und Marokko
In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in Deutschland viele Branchen vor Herausforderungen stellt, eröffnet die Rekrutierung von Fachkräften aus Tunesien und Marokko neue Möglichkeiten. Die Länder Nordafrikas bieten eine Vielzahl an talentierten Arbeitskräften, die nicht nur über fundierte Qualifikationen verfügen, sondern auch durch ihre kulturelle Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit überzeugen. Besonders in Branchen wie Pflege, IT und Handwerk können tunesische und marokkanische Fachkräfte eine wertvolle Bereicherung für Ihr Unternehmen oder Ihre Ausbildungsstätte sein.
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Berufliche Qualifikation:
Die Fachkraft muss über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen, die in Deutschland anerkannt ist (z. B. durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung, ZSBA). Für Ausbildungsplätze sollte die Qualifikation den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung entsprechen. In Branchen wie der Pflege ist die Anerkennung besonders wichtig, um die beruflichen Standards in Deutschland zu erfüllen.
Sprachkenntnisse:
In der Regel werden Deutschkenntnisse auf B1- oder B2-Niveau (nach GER) verlangt, abhängig von der Branche. Besonders in der Pflege ist ein B2-Niveau oft zwingend erforderlich, während in technischen Berufen wie IT oder Handwerk in manchen Fällen A2 ausreichen kann, wenn die Sprachkenntnisse später vertieft werden. Für Ausbildungsplätze ist mindestens A2 erforderlich, wobei eine Weiterentwicklung während der Ausbildung erwartet wird.
Visum und Aufenthaltsgenehmigung:
Fachkräfte aus Tunesien und Marokko benötigen ein Visum zur Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (§ 16d AufenthG). Dies setzt die Erfüllung der oben genannten Bedingungen voraus. Der Prozess kann 4 bis 6 Monate dauern, abhängig von den Visa- und Arbeitserlaubnisbestimmungen.
Arbeitsbedingungen:
Ihr Unternehmen oder Ihre Ausbildungsstätte muss die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen gemäß deutschen Standards einhalten (z. B. Mindestlohn, Arbeitsrecht, Ausbildungsverordnung). Die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben sind ebenfalls erforderlich.
Wohnraum:
Besonders in Ballungsgebieten mit Wohnraummangel (z. B. München, Berlin) wird empfohlen, dass Arbeitgeber ihren internationalen Fachkräften Wohnraum vermitteln oder direkt zur Verfügung stellen. Dies erleichtert die Integration und zeigt Engagement gegenüber den neuen Mitarbeitern.